Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Begleitung und Unterstützung von Eltern mit einer psychischen Erkrankung:
- Stabilisierung
- Begleitung in Krisen
- Zusammenarbeit mit Fachstellen
- Vorbereitung und Begleitung in Therapie
- Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (gem. §31 SGB VIII) versteht sich als ein ambulantes familienunterstützendes Angebot der Jugendhilfe, das Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und in Krisensituationen hilft. Den Familien soll die Verantwortung für ihre Probleme aber nicht abgenommen werden, sondern sie sollen nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu eigenen Lösungen angeregt werden. Die SPFH hat einen „aufsuchenden“ Charakter und findet in der Regel im privaten Lebensbereich der Familie statt.
Die Erziehungsbeistandschaft (gemäß § 30 SGB VIII) ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Sie hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Entwicklungsproblemen und fördert die Verselbstständigung unter Erhaltung des Bezugs zur Familie. Auch die Erziehungsbeistandschaft hat einen "aufsuchenden" Charakter, d.h. die Betreuer gehen dort hin, wo sich der Jugendliche aufhält um dem Jugendlichen die Annahme der Hilfsangebote zu erleichtern.
Unsere Ziele
- Förderung einer positiven Familienstruktur, Erhaltung des Bezugssystems Familie
- Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie, insbesondere Grundversorgung der Kinder
- Erhaltung und Förderung der Gesundheit aller Familienmitglieder
- Stabilisierung bei einer psychischen Erkrankung der Eltern / Vermittlung
- Unterstützung und Stabilisierung der familiären Ressourcen
- Konfliktlösungsfähigkeiten der Familienmitglieder verbessern
- Festigung sozialer und kommunikativer Kompetenzen
- Perspektivenklärung durch Erarbeitung einer kurz- und mittelfristigen Lebensplanung
- Soziale Integration im Umfeld
- Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Ablöseprozess vom Elternhaus hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, bzw. Unterstützung bei der Reintegration in die Famile
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Wohl der Kinder!
Wem wir helfen - unsere Zielgruppe
Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Familien und Alleinerziehende, bei denen eine Problematik in emotionalen, sozialen, gesundheitlichen und/oder ökonomischen Lebensbereichen vorliegt und die daher eine geeignete Unterstützung und Begleitung benötigen. Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit und Veränderungsbereitschaft der einzelnen Familienmitglieder.
Das Angebot der Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren (und deren Familien), die sich in problematischen Konflikt- oder Lebenssituation befinden, (z.B. in den Bereichen Schule, Familie, Freundekreis, Gesundheit, Zukunftsperspektive) und zur Bewältigung eine geeignete Unterstützung benötigen. Die Betreuung zielt sowohl auf akute als auch auf längerfristige Problemlösungen ab.
Wie wir helfen - unsere Angebte
- Elternarbeit
- Einzelarbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Klettern, Schwimmen, Kochen)
- Individuelle Gesundheitsförderung
- Unterstützung zur Sicherung der Grundversorgung von Säuglingen und Kleinkindern
- Traumafachberatung und -begleitung
- Hilfe und Anleitung zur Alltagsstrukturierung und Haushaltsführung
- Unterstützung bei Erziehungsschwierigkeiten oder Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung, sowie bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung
- Begleitung der Familien bei Ämtergängen, Arztbesuchen, Klinik-Terminen, Schul- bzw. Berufschulterminen
- Unterstützung der Familien bzw. der Jugendlichen zur Existenzsicherung (Behörden, Schuldnerberatung, Gerichte)
- Begleitung und Unterstützung bei der Verselbständigung und/oder Reintegration in die Familie
- Bei Bedarf Einsatz von mehreren Mitarbeiter/Innen
- Bei Bedarf 24-Stunden/Wochenend-Rufbereitschaft
- Bei Bedarf Einsatz von Marte Meo (videogestützte Beratung)
- Nach Vereinbarung Erstellung einer Sozialpädagogischen Familiendiagnose
Unsere Kooperationspartner
Eine enge Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit im Umfeld ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der SPFH und der Erziehungsbeistandschaft. Wir kooperieren mit folgenden Institutionen:
- Jugendämter, ASD (Allgemeine Soziale Dienste), Jugendgerichtshilfe
- Schulen, OGS, Kindergärten, Kindertagesstätten
- Ämter und Behörden
- Jugendfreizeithäuser
- Erziehungsberatungsstellen
- Drogenberatungsstellen
- Schuldnerberatungen
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Ärzte, Fachkliniken, Therapeutische Einrichtungen
Wie kann ich ambulante Hilfen beantragen?
Familien, Kinder und Jugendliche können Kontakt zu ihrem zuständigen Jugendamt aufnehmen oder sich auch direkt bei uns im Beratungszentrum big menden soul informieren.