Verselbständigungsgruppen "big soul"
Die Verselbständigungsgruppen "big soul" beinhalten eine pädagogische Begleitung in der eigenen Wohnung für Jugendliche und junge Erwachsene.
In den einzelnen Wohnungen bilden je zwei Jugendliche/junge Erwachsene eine Wohngemeinschaft.
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 21 Jahren, für die ein Hilfebedarf auf Grundlage der §§34, 35a oder 41 SGB VIII besteht.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die ein Hilfebedarf gekennzeichnet ist durch:
● Verlust der Eltern/Familie
● Abbruch des bestehenden Lebenszusammenhanges
● Schutzlosigkeit
● Unkenntnis über die fremde Kultur, Lebensweise und Sprache
● Fluchttraumata und Gewalterfahrungen
● Fehlen einer realistischen Lebensplanung
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 21 Jahren werden in mehreren voll möblierten 3-Zimmer-Wohnungen in Menden und Umgebung im Rahmen einer intensiven mobilen Betreuung unterstützt und in ihrer Verselbständigung begleitet.
Die Mitarbeiter/Innen des Beratungszentrum big menden soul betreuen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Zeit von 9-19 Uhr vor Ort und für die Nacht ist eine telefonische Rufbereitschaft eingerichtet.
Jede(r) Jugendliche und junge Erwachsene erhält ein individuell eingerichtetes Zimmer und wir stellen in jeder Wohnung einen möblierten Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer), sowie eine funktionsfähige Küche und ein Badezimmer zur Verfügung.
Grundlage für unsere Unterstützung ist der individuelle Hilfebedarf.
Ziel unserer Leistungen ist es, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen je nach Lebenssituation zu unterstützen, um eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Wohnung, sowie soziale Eingliederung, Teilhabe bzw. Integration im Sozialraum zu ermöglichen und zu erhalten.
„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht".
- Franz Kafka -
Nach § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht darauf, dass seine Entwicklung gefördert und er zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen wird. Daher soll die Kinder- und Jugendhilfe die Heranwachsenden in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Beteiligung ist bei uns gewünscht und wird unterstützt - denn Mitbestimmung, Mitgestaltung und die Möglichkeit aktiv Einfluss auf Entscheidungen und die eigene Lebenssituation zu nehmen, ist ein Grundverständnis unserer Arbeit.
Wir verstehen unser Beteiligungs- und Beschwerdemanagement als Teil der Qualitätsentwicklung und haben mit unserem örtlich zuständigen kommunalen Jugendamt eine ergänzende Vereinbarung nach § 8a SGB VIII, um einen aktiven Kinderschutz zu gewähren.